Haben Sie keinen Erdgasvertrag? Kein Problem! Als Privathaushalt sind Sie gesetzlich (§ 3 Nr. 22 Energiewirtschaftsgesetz) im Niederdruckbereich automatisch mit Erdgas versorgt. Wohnen Sie in unserem Grundversorgungsgebiet, kümmern wir uns um Ihre Energiebelieferung – auch im Falle einer Ersatzversorgung.

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